27.1.11

Burkini nun gerichtsbekannt

Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden (Beschluss vom 12.01.2011, Az: 9 L 518/10), dass sich eine 13-jährige moslemische Schülerin nicht aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht befreien lassen kann. (Beck Aktuell) Die Begründung ist interessant und zeigt dass die Richter über aktuelle Modetrends in der Kopftuch-Szene informiert sind: das Mädchen könne ja auch ein Burkini tragen. Ich bin gespannt, wie sich das in der Praxis auswirken wird. Schüler können sooo gemein miteinander sein. Eine 13-Jährige im Badeanzug wird niemand beachten; die gleiche im Burkini wird dagegen ein Fall für den Nachwuchs der "Fashion Police" sein, die schlimmstenfalls die Handy-Kameras zücken.

Passend zum Thema Schwimmen auch ein Bericht bei Telepolis: Zweidrittel der 2-5jährigen Kinder benutzen einen Computer, nur ein Fünftel kann schwimmen.

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