12.8.09

Touristenröntgen in Frankfurt

Folgendes las ich in DDP (ähnliches auch in SPIEGEL und BILD) über eine Thailänderin am Frankfurter Flughafen die Kokain im Körper schmuggeln wollte:
Drogenfahnder überprüften die Frau ohne konkreten Verdacht. Beim Röntgen entdeckten die Beamten Behältnisse mit Rauschgift im Magen-Darmtrakt.
Es stellte sich ausserdem noch heraus, dass sie schwanger ist (was sie nicht wusste).

Merkwürdig ist nun: wie kann es zulässig sein, ohne konkreten Verdacht jemand zu röntgen? Laut Rechtssprechung können medizinisch nicht indizierte Röntgenaufnahmen eine gefährliche Körperverletzung darstellen.

Wenn es "keinen konkreten Verdacht" gab, wieso hat dann ein Richter das Röntgen angeordnet? Oder hat gar kein Richter das Röntgen angeordnet? Wird es ein Beweisverwertungsverbot geben? Fragen über Fragen.

3 Kommentare:

  1. Jetzt oben auf
    http://www.althand.de/kritim.html
    steht ein Link zu einem Sketch über die Verhältnisse in der Frankfurter U-Bahn. Der dürfte gut zur aktuellen Meldung passen.

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  2. Tja, das ist die Praxis im Alltag. Weil niemand weiß, dass die Polizei für jegliche Eingriffe in Bewegungsfreiheit und Privatsphäre einen mit *Tatsachen* begründeten Verdacht benötigt, kommt sie halt mit dem Satz "wir gehen jetzt mal zum Röntgen" oft durch. Vor Gericht sieht das dann so aus, dass das Opfer das ja freiwillig gemacht hat, denn es hat ja niemand dazu gezwungen, und damit in die Körperverletzung eingewilligt.

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  3. Schwangere sollten nicht geröngt werden. Das ist sollte hinlänglich bekannt sein.

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